Diskussion:Rosenschlößlweg 8

Der südseitige Anbau hat das Aussehen des Schlössls schon vor Jahrzehnten zu seinem Nachteil verändert. Aber was jetzt damit geschieht, ist es wohl wert, als Bausünde bezeichnet zu werden. Laukhardt (Diskussion) 15:04, 26. Okt. 2015 (CET) Am 29.10.2015 erreicht uns eine kritische, aber interessante Stellungnahme der ausführenden Architektin, die auf die Geschichte des Bauwerks unter den Vorbesitzern hinweist. Hier ein Auszug: "Der Erste hat die Aufhebung des Denkmalschutzes und einen Abbruchbescheid für das Schlößl erwirkt. Außerdem den Rosengarten verkauft und die Errichtung eines Wohnbaus vorbereitet. Zweiterer wollte das Schloß vollkommen umbauen und eine zweite Villa in den Hang setzen. Durch eine glückliche Fügung ist das Schlößl jetzt in Privatbesitz eines Bauherren, der mit privatem Geld das Gebäude nach Richtlinien des Denkmalschutzes renoviert. Dass der Zubau aus den 50-ern ein unglückliches Volumen hat, war auch ihm bewusst. Und dass die Holzschalung eine Unterkonstruktion für die Fassade ist, war Ihnen vielleicht auch bewusst." Wir freuen uns über die engagierte Stellungnahme, warten jetzt erst einmal die Fertigstellung ab und nehmen inzwischen das Objekt aus der Kategorie "Bausünden" heraus. Laukhardt (Diskussion) 09:51, 30. Okt. 2015 (CET)